Lizenzverlängerung

Die ÜL-C- und ÜL-B-Lizenzen sind maximal vier Jahre gültig. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Ausstellung und endet nach vier Jahren.

Innerhalb der vierjährigen Gültigkeitsdauer müssen Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mind. 15 LE wahrgenommen werden.

Dabei können

  • 7 LE auch von externen / kommerziellen Anbieter*innen anerkannt werden. 8 LE müssen innerhalb der Sportorganisation absolviert werden.
  • ÜL-B Fortbildungen auch zur Verlängerung der ÜL-C Lizenz anerkannt werden.
  • Digitale Fortbildungen aus dem LSB Onlinecampus anerkannt werden.
  • Erste Hilfe Aus- oder Fortbildungen mit max. 5 LE anerkannt werden.
  • keine Fortbildungsnachweise für die nächste Verlängerung „vorgesammelt“ werden.

Die unterschriebene Verhaltensrichtlinie zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport muss nicht bei jeder Verlängerung neu eingereicht werden (reicht einmalig bei der Lizenzneuausstellung).

Verlängerungen können nur noch im Quartal vor Ablauf des Gültigkeitsdatums vorgenommen werden. Dazu die Unterlagen (Teilnahmebescheinigungen) bitte in eingescannter Form als pdf Datei per E-Mail verschicken an fendina.lau(at)ksb-goettingen-osterode.de

Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer von Lizenzen der 1. und 2. Lizenzstufe (ÜL-C Breitensport und ÜL-B Sport in der Prävention) wird wie folgt verfahren:

Fortbildung in den ersten fünf Jahren nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 15 LE um 2 Jahre verlängert.

Fortbildung ab dem sechsten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um 2 Jahre verlängert.

Wird kein Fortbildungsnachweis erbracht, ist die Lizenz ungültig und kann von den Sportbünden nicht mehr bezuschusst werden. Grundsätzlich empfehlen wir, bereits vor Ablauf der Lizenz gezielt, dem eigenen Handlungsfeld entsprechend, Fortbildungen zu besuchen.